Runder Tisch

Beteiligung:


Der Runde Tisch Mutterschutz arbeitet aktuell in drei Themengruppen an Fragen und Lösungen der Umsetzung des Mutterschutzes im Studium:

  • Strukturen und Organisationsprozesse der Hochschulen
  • Nachteilsausgleich
  • Gefährdungsbeurteilung


Sie haben Interesse, sich in einer der drei Themengruppen zu beteiligen? Schreiben Sie dem Steuerungskreis eine Nachricht unter Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Engagement!


Verständnis und Historie des Runden Tisches:


Der Runde Tisch konstituierte sich 2018 auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  In einem offenen Format des Erfahrungsaustausches fragte das Ministerium nach Herausforderungen, Problemlösungen und Diskrepanzen in der Umsetzung des novellierten Mutterschutzgesetzes. Auf Basis dieses Austausches der an der Gesetzesumsetzung beteiligten Institutionen gründete sich der Runde Tisch.


Der Runde Tisch zum Mutterschutz im Studium versteht sich als ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von Interessenvertretungen, Hochschulvertreterinnen und -vertretern und anderen Stellen, die an der Umsetzung des Mutterschutzes beteiligt sind. Im Sinne eines partizipativen Gesetzesvollzugs ist er grundsätzlich für alle offen, die an der Erörterung zur Umsetzung des beteiligt sind, u. a.: 

  • Landeswissenschaftsministerien
  • Hochschulleitungen
  • Fachbereichsvertretungen
  • ProfessorInnenschaft
  • Studierendenvertretungen
  • Prüfungsämter
  • Familienbüros 
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit


Der Runde Tisch zum Mutterschutz im Studium sieht sich als Forum, um Fragen und Lösungen bei der Umsetzung des Mutterschutzes zu erörtern. Dazu gehört es unter anderem,

  • Vorgehensweisen zur Umsetzung des Mutterschutzes zusammenzutragen,
  • rechtliche Fragestellungen – nach Möglichkeit mit Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörden und Ministerien – zu erörtern
  • Lösungsvorschläge für hochschulinterne Interessenskonflikte bei der Umsetzung des Mutterschutzes – ggf. unter Hinzuziehung fachwissenschaftlicher Stellungnahmen anderer Stellen, wie z. B. der Nationalen Stillkommission – zu erarbeiten.


Die Ergebnisse und Empfehlungen des Runden Tisches werden in dem Leitfaden zum „Mutterschutz im Studium“ dokumentiert, auf das alle Beteiligten und Interessierten Bezug nehmen können (Referenzpapier). Den in diesem Leitfaden zusammengetragenen Hinweisen zur Auslegung und Anwendung des MuSchG kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. Es wurde bei der Erstellung darauf geachtet, dass direkte gesetzliche Vorgaben (d. h. „Soll“-Formulierungen nach dem MuSchG) und Aussagen der Landesbehörden klar von Umsetzungsvorschlägen (z. B. Empfehlungen oder Good-Practice-Beispielen) unterschieden werden können, um Umsetzungsspielräume eindeutig zu markieren.

Diese Vorgehensweise des Runden Tisches hat folgende Vorteile:

  • Der Runde Tisch ist offen für alle, die sich an der Erörterung zur Umsetzung des Mutterschutzes beteiligen wollen, da Verfahrensvorschriften zum Erlass von rechtsverbindlichen Vorgaben (wie etwa Zuständigkeit, Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit in regelungssetzenden Gremien) keine Anwendung finden. 
  • Da der Leitfaden von den Normadressaten und den zur Umsetzung des Mutterschutzes maßgeblichen Beteiligten erstellt wird, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Hinweise für den Normadressaten praktikabel sind und akzeptiert werden. Der Runde Tisch ermöglicht insbesondere auch Lösungsansätze, die auf einem tatsächlichen Ausgleich zwischen allen an der Umsetzung des Mutterschutzes im Studium beteiligten Interessengruppen beruhen, und damit in bestimmten Bereichen nachhaltiger sein können als von der Verwaltung erstellte Umsetzungsvorgaben. Zudem ermöglicht der Leitfaden verschiedene Herangehensweisen vergleichend aufzuzeigen.
  • Ziel des Leitfadens ist es, alle maßgeblichen Themenbereiche umfassend zu behandeln. Konsensbildung ist nicht zwingend und muss daher auch nicht zu Auslassungen oder Formelkompromissen bei der Texterstellung führen. Vielmehr können ggf. unterschiedliche Vorgehensweisen dokumentiert werden. Der Leitfaden wird in regelmäßigen Abständen revidiert.


Die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes erfolgt auf Länderebene und in jeder einzelnen Hochschule. Ein landeseinheitlicher Gesundheits- und Diskriminierungsschutz der Studentinnen kann nur dadurch gewährt werden, dass die Länder entsprechende Umsetzungsvorgaben für ihre Landeshochschulen machen. Hier sind die Aufsichtsbehörden der Länder (Regierungspräsidien, Gewerbeaufsichtsämter etc.) von zentraler Bedeutung. Hier gilt es, die bereits vorhandenen Verfahren und Instrumente (z. B. Merkblätter, Formulare) für den Tätigkeitsbereich „Studium“ anzupassen. Zudem können die Wissenschaftsministerien in ihren Hochschulgesetzen entsprechende Ergänzungen vornehmen; z. B. könnten sie festlegen, dass Hochschulen ausdrückliche Regelungen zum Nachteilsausgleich in den Studien- und Prüfungsordnungen treffen. 

Darüber hinaus können geeignete Regelungsmechanismen in vielen Fällen nur durch ein Zusammenwirken unterschiedlicher Einrichtungen (z. B. staatlicher Prüfungsämter und Hochschulen) erreicht werden. Auch hier ist es der Wunsch aller Beteiligten, dass im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Studentinnen gehandelt wird.

Das hier vorliegende Dokument soll insbesondere den Hochschulen den Umgang im komplexen Rechtsgebiet des Mutterschutzes in Bezug auf Studentinnen erleichtern und möglichst – zumindest auf längere Sicht – zu einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung führen. Es stellt zum einen eine allgemeine Einführung in das Mutterschutzrecht mit besonderem Fokus auf die Gruppe der Studentinnen dar, zum anderen soll es eine sachgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben sowie ggf. einen angemessenen Nachteilsausgleich erleichtern.

Der Runde Tisch und der von ihm erarbeitete Leitfaden sollen einen Beitrag hin zu einem partizipativen Gesetzesvollzugs leisten. Besonders freuen wir uns über Beiträgen, die in interessengruppenübergreifenden Erörterungen entstanden sind (z.B. in innerbetrieblichen Strukturen des Arbeitsschutzes), da die Berücksichtigung ggf. auch gegenläufiger Interessenlagen eine wirkungsvolle, praktikable und von allen Beteiligten akzeptierte Lösung wahrscheinlicher werden lässt. Deshalb sind Änderungs- und Ergänzungswünsche herzlich willkommen.


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